Logopädie


Der medizinisch-therapeutische Beruf der Logopädin beschäftigt sich mit der der Prävention, Diagnostik und Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen. Durch die gezielte Behandlung wird die Ausdrucksfähigkeit und die damit verbundene Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Alterstufen in Zusammenarbeit mit dem Patienten und, je nach Störungsbild auch mit den Eltern oder Angehörigen, verbessert.

Die Logopädie teilt sich in die Teilgebiete Sprache (Phonologie, Semantik/Lexikon, Morphologie, Syntax, Pragmatik, Schriftsprache), Sprechen (Phonetik/Artikulation, Redefluss), Stimme (Sprechstimme, Singstimme) und Schlucken (Schlucken, Orofaciale Funktion).

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene eine 10 prozentige Zuzahlung zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 Euro vor. Es besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung.

Die logopädische Therapie kann nur mit ärztlicher Verordnung erfolgen. Folgende Ärztegruppen können eine Verordnung für Sprach- Sprech- Stimm- und Scluckstörungen ausstellen: Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Neurologen, Kieferorthopäde und Zahnärzte.